Ablauf und Kosten

Terminvereinbarung & Absageregelung

Nach einem Erstkontakt (Telefon oder E-Mail) vereinbaren wir ein Erstgespräch, in dem wir Ihr Anliegen und Ziel für den therapeutischen Weg festlegen. Der Erfolg einer Beratung bzw. Therapie wird von uns zusammen bestimmt und das Ende dementsprechend grundsätzlich auch zusammen entschieden.

Bis zu 24 Stunden vor dem Termin ist eine Absage kostenfrei. Da ich die Zeit für Sie reserviere, ersuche ich Sie um Verständnis, dass ich bei kurzfristigen Änderungen das vollständige Honorar verrechnen muss.

Dauer

Frequenz und Dauer unserer Gespräche sind unterschiedlich: Manchmal entsteht Entlastung schon nach wenigen Stunden. Hartnäckige Leidenszustände bei schweren Depressionen, Angstneurosen oder tiefen Krisen benötigen für Veränderungen meist mehr Zeit.

Eine Therapie- oder Beratungseinheit dauert grundsätzlich 50 Minuten pro Einheit. Eine Doppeleinheit schlage ich dann vor, wenn es dem Thema/Ziel dient oder eine bestimmte Methode sinnvoll ist (z.B. Krisensitzung, Paartherapie).

Honorar

Leistungen Kosten
Psychotherapie (Einzelsitzung) zu 50 min € 120,-
Psychotherapie (Einzelsitzung / Doppeleinheit) zu 100 min € 240,-
Paartherapie / Familientherapie zu 75 min € 180,-
Supervision / Coaching / Selbsterfahrung zu 50 min € 120,-
Für in Ausbildung stehende Personen biete ich je nach Vereinbarung Sondertarife an!

Auf Wunsch arbeite ich in der Paartherapie gerne mit einer Kollegin zusammen (im 4er Setting), dies verdoppelt die Kosten (um das Honorar meiner Kollegin).

Als PrivatpatientIn begleichen Sie das Honorar am Ende jeder Sitzung in bar. Eine Teilrückverrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse ist bei Genehmigung eines Antrages auf Kostenzuschuss durch die Kasse möglich. Hierzu muss eine krankheitswertige Störung vorliegen und ein entsprechender Antrag bei der Kasse eingebracht werden. Auch dies können wir im Erstgespräch klären.

Kostenzuschüsse im Überblick

Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK): 33,70 Euro
Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK): 33,70 Euro
Die Gebietskrankenkassen sind seit 1.1.2020 zusammengefasst als ÖGK

Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA): 37,- Euro

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA): 46,60,- Euro
Versicherungsanstalt der Eisenbahnen und Bergbau (VAEB): 46,60 Euro
BVA und VAEBB sind seit 1.1.2020 zusammengefasst als BVAEB

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA): 45,- Euro
Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB): 45,- Euro
SVA und SVB sind seit 1.1.2020 zusammengefasst als SVS

Verschwiegenheit

Jeder Kontakt mit mir wird vertraulich behandelt. Ich bin als Psychotherapeut zum absoluten Stillschweigen verpflichtet!